WIR ÜBER UNS

Mitglied werden

Die TuS 1848 freut sich mit euch auf eine neue Seite. Meldet euch für weiteren Input. 

Beitrittserklärung zur TuS 1848

Zusatzbeiträge

Adresse

Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat

  1. Beitrittserklärung herunterladen,
     
  2. Ausdrucken und ausfüllen,
     
  3. Auf dem schnellsten Weg zu unserer Geschäftsstelle geben. Fertig! Starten Sie gleich in einer unserer Übungsgruppen, wenn Sie möchten auch gerne zum "Schnuppern".

Monatliche Beiträge

  • Zwei Möglichkeiten der Mitgliedschaft
    • Mitglieder allgemein: 15,00 €
      (Kinder, Jugendliche und Erwachsene)
    • Familienbeitrag: 21,00 €
      (ab 2 Personen im selben Haushalt, Eltern mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre)
      (Jugendliche über 18 Jahre ohne eigenes Einkommen, im elterlichen Haushalt lebend, auf Antrag)
       
  • In Gruppen folgender Abteilungen wird ein Zusatzbeitrag erhoben: 
     
  • Herzsport: 20,00 € Zusatzbeitrag pro Monat für TuS-Mitglieder
    (Wenn Rehasport von der Krankenkasse nicht mehr gefördert wird)
     

Einmalige Aufnahmegebühr

  • pro Mitglied 15,50 €
  • pro Familie 26,00 €
     

Einzugsermächtigung notwendig

  • Es wird davon ausgegangen, daß Sie dem Verein eine Ermächtigung zum Beitragseinzug erteilen. Der Einzug findet quartalsweise am letzten Arbeitstag Ende Januar, April, Juli und Oktober statt.
  • Sollten Sie sich dazu nicht entscheiden können, sind wir gezwungen, für den Mehraufwand jährlich € 20,00 zu erheben.
     

Kursangebot

Zu unserem allgemeinem Sportangebot bieten wir zusätzliche Übungsstunden auf Kursbasis an.
Hierfür fallen weitere Kursgebühren an. Die aktuellen Kursangebote und Gebühren erfragen Sie bitte in unserer Geschäftsstelle.

Die Teilnahme an unserem Kursangebot ist auch für Nichtmitglieder möglich.
 

Weiteres

Alle Rechte und Pflichten aus der Vereinsmitgliedschaft ergeben sich aus der jeweils gültigen Satzung.

Änderungen, die für den Verein von Bedeutung sind, wie z. B.

  • Adressenänderung
  • geänderte Bankverbindung
  • Berufseinstieg eines noch im Familienbeitrag befindlichen Kindes
     

sind unverzüglich der Geschäftsstelle anzuzeigen.
 

Austritt

Die Kündigung bedarf der Schriftform oder ist per Mail möglich.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß § 7 der Vereinssatzung halbjährlich möglich.      

Kündigungen bis spätestens 31. März eines Jahres sind wirksam zum 30.06.

Kündigungen bis spätestens 30. Sept. eines Jahres sind wirksam zum 31.12.

Um Missverständnisse zu vermeiden wird die Kündigung durch Bestätigung (i.d.R. per Mail) seitens des Vereins wirksam. Diese geht Ihnen innerhalb von drei Wochen zu. Sollten Sie die Bestätigung nicht erhalten, obliegt Ihnen die Pflicht, zeitnah nachzufragen, sodass wir den Vorgang abschliessen können.

Was wir nicht wissen, können wir nicht bearbeiten. Vielen Dank!